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Dezember 2021

Gültigkeit von Schülerausweisen als Testnachweis

Liebe minderjährige Schüler*innen,

bislang ist es für ungeimpfte Personen im Alter zwischen 12 bis 17 Jahren noch möglich, den Schülerausweis als Testnachweis in Geschäften, Restaurants, Kinos, Museen, Schwimmbädern, Musik-/Sportvereinen usw. zu verwenden. Diese Regelung läuft allerdings nur noch bis 31. Januar 2022!

Ab 1. Feburuar 2022 kann der Schülerausweis nicht mehr als Testnachweis verwendet werden. Das bedeutet, ungeimpfte Schüler*innen im Alter zwischen 12 bis 17 Jahren brauchen für den Zutritt zu Geschäften, Restaurants, Kinos, Museen, Schwimmbädern, Musik-/Sportvereinen usw. dann einen tagesaktuellen Testnachweis einer offiziellen Teststelle. Die Begründung der Politik für diese verschärfte Regelung lautet, dass Schüler*innen dann ausreichend Zeit hatten, ein Impfangebot anzunehmen.

 

 

Wichtig: Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler können ab dem 1. Februar 2022 nach Vorlage des Schülerausweises trotzdem noch mit dem öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (Bus, Bahn) zur Schule und zurück gelangen. Für einen anderen Anlass gilt der Schülerausweis aber eben nicht mehr als Testnachweis (siehe oben). Übrigens: Schulen dürfen keine Testbescheinigungen ausstellen, auch wenn wir euch noch regelmäßig testen. Wir sind keine offizielle Teststelle.